Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden bis 300 Euro

Die Deutschland Forstet Auf gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Für Spenden bis zu 300 Euro pro Jahr gilt gemäß
§ 50 Abs. 4 Nr. 2 b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EstDV) ein vereinfachter Zuwendungsnachweis.

Das bedeutet: Sie benötigen keine gesonderte Spendenbescheinigung von uns, um Ihre Unterstützung steuerlich geltend zu machen.


📄 Was gilt als Nachweis für das Finanzamt?

Für Ihre Steuererklärung reicht es aus, wenn Sie folgende Unterlagen beim Finanzamt einreichen:

  • einen Bareinzahlungsbeleg oder
  • eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, z. B.
    • Kontoauszug
    • Online-Banking-Bestätigung

Zusätzlich legen Sie bitte das von uns bereitgestellte Dokument zum vereinfachten Zuwendungsnachweis bei.


💚 Ihre Spende – einfach, transparent und wirksam

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die gemeinnützige Arbeit von Deutschland Forstet Auf und leisten einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Aufforstung, Biodiversität und regionalem Engagement.

Der vereinfachte Zuwendungsnachweis macht das Spenden besonders unkompliziert – ohne bürokratischen Aufwand für Sie und für uns.


ℹ Wann stellen wir eine Spendenbescheinigung aus?

Für Spenden über 300 Euro stellen wir Ihnen selbstverständlich gerne eine offizielle Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus.
Bitte stellen Sie sicher, dass uns hierfür Ihre vollständigen Kontaktdaten vorliegen.


📥 Dokument herunterladen

Das Dokument zum vereinfachten Zuwendungsnachweis finden Sie hier.

👉 Vereinfachten Zuwendungsnachweis herunterladen